Schießstandordnung

  • Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießstandordnung, durch die Benutzung der Einrichtungen des JSSV Mattersburg unterworfen.
  • Schießstandbenutzer müssen ausreichend gegen Unfälle und Haftpflichtfolgen versichert sein.
  • Der Schießstandbetreiber haftet für keinerlei Schäden/Unfälle.
  • Die Schießanlage darf ausnahmslos nur mit Schusswaffen und Munition, die für die Jagd und das Sportschießen bestimmt sind, benutzt werden. Das Abfeuern von Flintenlaufgeschossen ist verboten!
  • Alle Waffen sind ausnahmslos mit geöffnetem Verschluss zu tragen, abzustellen bzw. abzulegen.
  • Am Wurfscheibenstand dürfen Waffen ausnahmslos nur ohne Gewehrriemen verwendet, abgestellt bzw. abgelegt werden.
  • Das Laden und Entladen sowie das Vornehmen von Zielübungen ist nur im Schützenstand mit in Richtung des Geschoßfanges zeigender Mündung gestattet. Im Fall von Ladehemmungen und sonstigen Waffengebrechen, auch im Zweifelsfall, ist unverzüglich die Standaufsicht zu verständigen. Grundsätzlich muss die Mündung immer so gerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuss gefährdet bzw. verletzt werden kann.
  • Beschädigungen der Anlage(n) sind sofort der Standaufsicht zu melden.
  • Schnellfeuer mit Faustfeuer- und Langwaffen sind strengstens verboten!!!
  • Auf allen Schießständen ist ein Gehörschutz zu tragen.
  • Schützen, die sich mit geladener Waffe im Schützenstand umdrehen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gefährden, werden vom Stand verwiesen.
  • Eltern haften für ihre Kinder. Besondere Sorgfaltspflicht wegen Gefahr und Lärm!
  • Schießen und Hantieren mit Waffen und Munition unter Alkohol-, Drogen und/ oder Medikamenteneinfluss ist untersagt.
  • Das Rauchen auf den Schützenständen sowie im Schützenhaus ist untersagt.
  • Auf den Schützenständen herrscht absolutes Alkoholverbot.
  • Den Anweisungen der Standaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten!!!

Jeder Schütze ist für sein Verhalten auf der Schießanlage selbst, insbesondere für sein Verhalten mit der Waffe und für den von ihm abgegebenen Schuss, verantwortlich und haftet für alle entstandenen Schäden, sowohl zivil- als auch strafrechtlich.

Der Schützenverein haftet nicht für Schäden an Personen und Sachen, die von Benützern der Schießstätte verursacht werden.

Der Schütze bzw. Geschädigte verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Verein und seine Organe.

Schützenheil

Der Vorstand des JSSV Mattersburg Mattersburg am 01.01.2023